Lebenslagen
     Wehrdienst
          5. Soziale Absicherung

Arbeitslosenversicherung

Der Bund zahlt zur Erhaltung möglicher Ansprüche auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (z.B. Arbeitslosengeld) während des Grundwehrdienstes Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Dies gilt jedoch nicht, wenn jemand in den letzten zwei Monaten vor Dienstantritt noch Schüler war oder ein Studium unterbrochen hat.

Zur Begründung und Wahrung Ihrer Ansprüche müssen Sie sich

  • bei Arbeitslosigkeit vor Ableistung des Wehrdienstes sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden,
  • bei Arbeitslosigkeit nach Entlassung aus der Bundeswehr sofort unter Vorlage der Drittausfertigung der Wehrdienstbescheinigung bei der Agentur für Arbeit, die Sie über Ihre Ansprüche unterrichtet, arbeitslos melden,
  • falls Sie damit rechnen, dass Sie nach Beendigung des Grundwehrdienstes arbeitslos werden, rechtzeitig vor Ihrer Entlassung aus der Bundeswehr mit der Stellenvermittlung der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Nähere Auskünfte über Ihre Ansprüche nach Beendigung des Grundwehrdienstes erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.